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Finanzen/Förderungsmöglichkeiten

Zustiftungen

Eine Zustiftung kann zweckgebunden oder nicht zweckgebunden sein. Ihre Zustiftung bleibt auf Dauer erhalten.

Die nicht zweckgebundene Zustiftung geht in das allgemeine Stiftungsvermögen der Hohenstaufentstiftung ein.

Eine zweckgebundene Zustiftung kommt dem gewünschten und festgelegten Zweck auf Dauer zu gute (z.B. Sport-, Musik-, Gesangvereine, etc.)

Namensfond

Der Namensfond bietet die Möglichkeit auf Dauer eine Zustiftung oder Unterstiftung mit mindestens 10.000 Euro mit einem gewünschten Namen zu verknüpfen (z.B. Klara-Maier-Fonds für den Kindergarten X, etc.)

Unterstiftung

Die Unterstiftung sollte mindestens 10.000 Euro „Stiftungskapital“ haben und wird von der Hauptstiftung verwaltet. Ein eigener Stiftungsvorstand oder -rat trifft im Einvernehmen mit der Hauptstiftung die Entscheidungen (z.B. Gemeinde A, B und C, etc.).

Spenden

Spenden sind eine weitere wichtige Finanzquelle. Spenden fließen dem laufenden Haushalt zu und unterliegen dem Gebot der zeitnahen Verwendung.

Ihre Spende kommt direkt dem von Ihnen gewünschten Zweck und Projekt zugute.

Gerne können Sie auch dauerhaft spenden (monatlich od. jährlich) und zustiften (jährlich).

Finanzen/Bankverbindung

Volksbank Göppingen
Kto 223 223 000
BLZ 610 605 00